Sozialhilfegesetz: Die Grünliberalen setzen auf Qualität und nachhaltige Sozialarbeit

Sozialhilfegesetz: Die Grünliberalen setzen auf Qualität und nachhaltige Sozialarbeit

Der Grosse Rat berät in der Herbstsession das revidierte Sozialhilfegesetz. Die Grünliberalen begrüssen, dass längst notwendige Projekte wie das Fallführungssystem und das Revisorat endlich rechtlich verankert werden. Gleichzeitig stellen sie fest: Das Gesetz ist weder innovativ noch kohärent – eine echte Totalrevision wäre notwendig gewesen.

Die Sozialhilfe hat zwei Aufgaben: einerseits Menschen wieder in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft zu integrieren, andererseits die Ausgaben korrekt zu steuern. «Die Qualität eines Sozialdienstes zeigt sich nicht an möglichst tiefen Fallkosten, sondern daran, wie gut Menschen nachhaltig gefördert werden und sich wieder von der Sozialhilfe lösen können», sagt Grossrätin Melanie Gasser. Das neue Revisorat sei deshalb ein wichtiger Schritt: Es prüft, ob Fälle gut geführt und Strukturen sinnvoll organisiert sind. Zudem brauche es Investitionen in die Weiterbildung der Fachpersonen – Kompetenzen im Bereich Sozialhilfe fehlen heute oft in der Grundausbildung.

 

Mit dem verbindlichen Fallführungssystem für alle Gemeinden wird Transparenz geschaffen – ein Projekt, das breit abgestützt ist. Auch die Gemeinden werden klarer in die Pflicht genommen, etwa beim Erwerb von Sprachkompetenzen. «Fördern und fordern gehören zusammen. Wir unterstützen, dass alle Gemeinden in die Sprachförderung investieren müssen, dies kommt auch den Klient/innen zugute», so Gasser.

Kritisch beurteilen die Grünliberalen einzelne Bestimmungen zum Datenschutz. So will der Kanton auch von unterhaltspflichtigen Personen ausserhalb des Haushalts Daten einholen können. «Das öffnet Tür und Tor für massive Eingriffe in die Privatsphäre. Diesen Punkt lehnen wir entschieden ab», betont Gasser. Dagegen sei es richtig, dass Daten von Personen im gleichen Haushalt erhoben werden können.

 

Besonders umstritten bleibt die Frage des Selbstbehalts. Der bisherige Mechanismus wirkt nicht steuernd. Die Grünliberalen fordern deshalb eine Rückweisung: «Wir brauchen einen Selbstbehalt, der die Gemeinden zu Verbesserungen motiviert. Dies ist erst möglich, wenn die Daten aus Fallführungssystem und Revisorat vorliegen», sagt Gasser.

 

Die Grünliberalen befürworten die rechtliche Verankerung des Fallführungssystems und des Revisorats als dringend notwendige Qualitätsmassnahmen. Gleichzeitig setzen sie sich für eine Verbesserung der Situation für die Kinder im System und die Streichung von problematischen Artikeln ein. Bspw. die vorgesehene Anrechnung des Vermögensverzichts ist rein symbolisch und führt höchstens zu erhöhtem Aufwand im Vollzug. Nach der intensiven Bearbeitung durch die zuständige Kommission, scheint der GLP die Vorlage insgesamt unterstützungswürdig, die grossen Innovationen lassen aber noch auf sich warten.

 

Kontakt:

Melanie Gasser, Grossrätin: 079 470 03 36