Es scheint jedoch offensichtlich, dass der Betreuungsbedarf von Kind zu Kind ganz unterschiedlich ist. Das vorgeschlagene Modell scheint deshalb in vielerlei Hinsicht zu starr und wird in der Praxis dazu führen, dass
einer grossen Anzahl Kindern der Zugang zur Fremdbetreuung und damit gleichzeitig ihren Eltern der Zugang zum Erwerbsleben, verwehrt bleiben würde. Den Grünliberalen scheint es deshalb wichtig, dass die Verordnung
dahingehend überarbeitet wird, dass im Einzelfall, auf Gesuch hin, eine individuelle Bedarfsklärung und damit eine individuelle Festlegung der Pauschale gemäss Art. 41a erfolgen kann.
Die Grünliberalen sind zudem erfreut, dass das Anliegen von ehem. GLP Grossrat Köpfli, die Erhöhung des Betreuungsfaktors für Kleinkinder bis 18 Monate, nun endlich, umgesetzt werden kann.