Vernehmlassungsantwort Änderung des Gesetzes über die Ausbildungsbeiträge
Die GLP des Kantons Bern begrüsst die vom Regierungsrat Ende März vorgeschlagenen Änderungen des kantonalen Gesetzes über die Ausbildungsbeiträge («Stipendien»). Die vorgesehene Erhöhung des Höchstalters für Stipendien geht auf einen Vorstoss von GLP-Grossrätin Marianne Schild zurück. Kern der Revision ist die Anhebung des Höchstalters für Stipendien von 35 auf 50 Jahren. Mit der Anhebung des Höchstalters, bis zu dem Stipendien gewährt werden können, passt sich der Kanton Bern anderen Kantonen an, die mehrheitlich ebenfalls höhere Mindestalter kennen oder daran sind das Höchstalter anzuheben.