Stellungnahme Stellvertretung bei Mutterschaft

Stellungnahme Stellvertretung bei Mutterschaft

Der Kanton steht in der Verantwortung, jederzeit die medizinische Versorgungssicherheit der Kantonsbevölkerung sicherzustellen. Es scheint deshalb sinnvoll, die Möglichkeit vorzusehen, versorgungsrelevante Liquiditätshilfen in Form von Krediten und Bürgschaften gewähren zu können.

Eine solche Lösung entspricht zudem dem Bedürfnis einer Mehrheit der werdenden Eltern, weshalb man sich dem nicht ohne guten Grund versperren sollte. Andererseits bestehen Zweifel an der Notwendigkeit, da die Anwendungsfälle gering sind. Zudem führt die Regelung dazu, dass Müttern die Teilnahme an Sessionen während des Mutterschaftsurlaubs verwehrt bleibt, wenn sie die Entschädigung nicht verlieren wollen.

Gleichwohl ist nachvollziehbar, dass viele Eltern eine Auszeit bevorzugen und sich für einige Monate bewusst aus der Politik zurückziehen möchten.