Stellungnahme Gemeindeautonomie bei den politischen Rechten

Stellungnahme Gemeindeautonomie bei den politischen Rechten

Der Kanton steht in der Verantwortung, jederzeit die medizinische Versorgungssicherheit der Kantonsbevölkerung sicherzustellen. Es scheint deshalb sinnvoll, die Möglichkeit vorzusehen, versorgungsrelevante Liquiditätshilfen in Form von Krediten und Bürgschaften gewähren zu können.

Jede Gemeinde soll für sich selbst bestimmen können, ob sie in Zukunft niedergelassene Bewohner/-innen (“C”- Ausweis) am aktiven und passiven Wahlrecht auf Gemeindeebene teilhaben lassen möchte. Die Grünliberalen erhoffen sich aus dieser Autonomieerweiterung mehr Partizipation und Interesse an Gemeindebelangen aller Bewohnerinnen und Bewohner einer Gemeinde. Dass dabei keine Verpflichtung für Gemeinden besteht, ein Stimmrecht für Ausländerinnen und Ausländer einzuführen, ist zielführend. Dass es aber neu möglich sein soll, falls von den aktuellen Stimmberechtigten einer Gemeinde gewünscht, allen Erwachsenen (Ausländer/-innen und Schweizer/-innen) dieser Gemeinde Mitsprache zu geben, ist zu begrüssen.