Die Grünliberalen Kanton Bern setzen sich bei der Bildungsinitiative für einen Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe ein. Die Fraktion hat die Vorlage intensiv diskutiert. Grossrat Alain Pichard kritisierte den Initiativtext: «Einfach ‹Qualität› in die Verfassung zu schreiben, ist absurd und löst kein einziges Problem. Massnahmen für konkrete Verbesserungen im Schulalltag gehören in den politischen Diskurs zwischen den dafür vorgesehenen Partnern (BKD, Parlament, Sozialpartner usw.)
Nach dieser Debatte beschloss die Fraktion, den Beschluss über die Initiative mit dem Auftrag zur Erarbeitung eines Gegenvorschlags zurückzuweisen. Im Zentrum dieses Gegenvorschlags soll die Qualität stehen: Qualität soll evidenzbasiert beurteilt werden. Und die Qualifikation der Lehrpersonen soll dem Ziel der Qualität dienen. Grossrat Michael Ritter erklärt dazu: «Mit dem Gegenvorschlag schaffen wir die Grundlage für konkrete Verbesserungen im Schulalltag.»
Kirchensteuer für juristische Personen: GLP hält an Abschaffung fest
Die Grünliberalen bleiben bei ihrer klaren Haltung: Sie sprechen sich grundsätzlich für die Abschaffung bzw. eine Freiwilligkeit der Kirchensteuern für Unternehmen aus. Gleichzeitig sind zentrale Fragen weiterhin unbeantwortet – insbesondere, welche gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Leistungen heute durch diese Mittel finanziert werden und wie diese künftig sichergestellt werden sollen. Aus diesem Grund unterstützt die GLP die Rückweisung des Geschäfts zur vertieften Klärung.
Grossrätin Monika Stampfli sagt: «Wenn wir einen Systemwechsel wollen, müssen wir zuvor transparent aufzeigen, wie soziale und kulturelle Leistungen künftig finanziert werden, wenn den Landeskirchen weniger Mittel zur Verfügung stehen. Ohne diese Klärung ist der Bericht unvollständig.»
Für den Fall, dass die Rückweisung im Rat keine Mehrheit findet, sieht die GLP eine Eventualplanungserklärung vor: Die Variante 2d des Berichts soll neu zum Zug kommen. Anstelle der bisherigen negativen Zweckbindung, welche aussagt, dass die Kirchensteuer von Unternehmen nicht für Kultus-Zwecke eingesetzt werden darf, soll neu eine positive Zweckbindung den Einsatz der Gelder festlegen. Grundsätzlich soll diese Zweckbindung auf soziale und kulturelle Zwecke beschränkt werden, damit Unternehmen garantiert werden kann, dass sie mit der Kirchensteuer gesamtgesellschaftlich relevante Projekte finanzieren.
Sozialhilfegesetz: Transparenz statt Fehlanreize
In der zweiten Lesung des Sozialhilfegesetzes stand erneut die Frage des Selbstbehalts im Zentrum. Das bisherige Modell erwies sich als nicht zielführend, da es sich primär auf Kosten statt auf Effizienz und Wirkung bezog. Die GLP verlangt nun die Umsetzung des vorgeschlagenen Transparenzmodells, das auf mehr Vergleichbarkeit zwischen den Gemeinden setzt und zusätzliche Daten im Bericht zur wirtschaftlichen Hilfe sichtbar machen soll. Dieses Modell soll vom Regierungsrat weiterentwickelt werden, sobald zusätzliche Daten vorliegen.
Grossrätin Melanie Gasser fordert zudem, dass der Bericht künftig besser lesbar und interpretierbar für die Gemeinden ausgestaltet wird, damit die Gemeinden fundierte Steuerungsentscheide treffen können. Melanie Gasser stellt Folgendes fest: «Der Kanton ist gefordert, insbesondere im Bereich Controlling gezielte Weiterbildungen für die kommunalen Behördenmitglieder anzubieten. Nackte Zahlen nützen nichts, wenn die Sozialbehörden diese nicht in Zusammenhang setzen und daraus die richtigen Schlüsse ziehen können.»
Weiter soll die spezifische Förderung und Unterstützung von Kindern künftig auf Gesetzesstufe verankert werden. «Gemeinden haben einen klaren Integrationsauftrag gegenüber Kindern. Dieser soll künftig ein höheres Gewicht in der Sozialhilfe erhalten,» hält Grossrätin Melanie Gasser fest.
Kontakt:
- Michael Ritter : 076 402 93 36
- Alain Pichard : 079 417 96 36
- Monika Stampfli : 079 315 67 95
- Melanie Gasser : 079 470 03 36