JA zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien
Die Mitglieder der Grünliberalen Partei Kanton Bern sprechen sich einstimmig für das wegweisende Stromgesetz aus. Die Vorteile liegen laut Nationalrat Jürg Grossen auf der Hand: «Das Stromgesetz ist eine enorme Chance für die Schweizer Energiepolitik. Die Vorlage stärkt Versorgungssicherheit und Klimaschutz in einem. Dabei werden unsere natürlichen Landschaften und Lebensgrundlagen geschützt und Innovation gefördert.» Im letzten Jahr sind die Energiekosten stark gestiegen, deshalb fügt Jürg Grossen an: «Unsere Wirtschaft und die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten profitieren durch das Stromgesetz wieder von mehr Preisstabilität.»
Grünliberale Lösungen für ein besseres Gesundheitssystem
Die Mitglieder haben in Bolligen zudem den grünliberalen Weg für ein besseres Gesundheitssystem diskutiert. Die 7 diskutierten Massnahmen basieren auf dem Grundsatz einer Neuorientierung zu einer patientenzentrierten und den gesamten Genesungsprozess umfassenden Gesundheitsversorgung, beginnend mit Prävention. Das Vergütungssystem muss endlich von mengenbasierter zu qualitätsorientierter Bezahlung umgestellt werden, um Fehlanreize zu vermeiden und volkswirtschaftlichen Nutzen zu fördern. Die systematische Einführung von heute bereits gelebten Gesundheitsregionen ermöglicht bessere Versorgung und Vermeidung von Überkapazitäten. Die Digitalisierung, insbesondere durch das elektronische Patientendossier, ist zentral, um die Koordination zwischen den Gesundheitsakteuren zu ermöglichen und Fehler durch Überversorgung zu vermeiden. Passende Entscheidungskompetenzen für alle Fachpersonen, z.B. in der Pflege und ein harmonisiertes Prämienverbilligungssystem sind zentrale Faktoren, um die aktuellen Herausforderungen im Gesundheitswesen unserer alternden Gesellschaft zu bewältigen. Zudem braucht es eine enge europäische Zusammenarbeit, um die Versorgung mit Medikamenten zu sichern. Mehr zu den Eckwerten der grünliberalen Gesundheitspolitik
Nein zur ineffizienten Kostenbremse-Initiative
«Einen Kostendeckel ohne Lösungen für eine effizientere Gesundheitsversorgung sollten wir nicht in die Verfassung schreiben», so Melanie Mettler, Vizepräsidentin und SGK-N Mitglied. Die Problematik der steigenden Gesundheitskosten ist unbestritten. Die Initiative sagt aber nichts dazu, wie sie die Kosten senken möchte. Zudem sieht die Initiative einen starren Mechanismus vor, der einseitig auf die Kosten fokussiert und die medizinische Versorgung in der Schweiz von der Konjunktur abhängig macht, anstatt von der Gesundheit. Den Gegenvorschlag des Parlaments befürwortet die GLP. Dieser ermöglicht es dem Bundesrat, alle vier Jahre Kosten- und Qualitätsziele für das Gesundheitswesen festzulegen und Anpassungen an den Tarifstrukturen vorzunehmen, sofern diese nicht mehr sachgerecht sind. Entsprechend haben die Mitglieder die Kostenbremse-Initiative einstimmig abgelehnt.
Nein zur irreführenden Prämien-Entlastungs-Initiative
Die Krankenkassenprämien belasten einen Teil der Haushalte immer stärker. Das Problem ist aber die fehlende Harmonisierung in einem Teil der Kantone, die in den letzten Jahren ihre Kantonskassen auf Kosten der Prämienverbilligungen saniert haben. Eine Umverteilung der Kosten von den Kantonen auf den Bund ist deshalb nicht zielführend. Nun stehen die Kantone in der Pflicht. Sie spielen eine zentrale Rolle bei der Planung der Gesundheitsversorgung und der Kostenkontrolle. Eine Verschiebung der Lasten zum Bund würde das Kostenbewusstsein der Kantone schwächen. Die Initiative ist zu teuer und wirkt durch die Kopplung ans verfügbare Einkommen nach Bundesamt für Statistik am falschen Ort. Der vom Parlament erarbeitete, indirekte Gegenvorschlag unterstützt die GLP. Somit war die einstimmige Ablehnung der Initiative für die Mitglieder klar.
Nein zur Initiative «Freiheit und körperliche Unversehrtheit»
Bereits heute gibt es in der Schweiz keine Impfung ohne Zustimmung, aus diesem Grund lehnt die Mitgliederversammlung die Initiative klar ab. Die Freiheit und die körperliche Unversehrtheit werden in der Bundesverfassung bereits im Artikel 10 geregelt. Zudem ist im Artikel 36 der Schutz vor Einschränkungen der Grundrechte enthalten. Eine weitergehende Regelung ist daher unnötig. Auch diese Initiative wurde von den Mitgliedern einstimmig abgelehnt.