Donnerstag, 19. März 2020

Corona-Pandemie: Solidarität mit den gefährdeten Personen und den betroffenen Unternehmen

Wir unterstützen die beschlossenen Massnahmen und Empfehlungen des Bundesrates und der zuständigen Behörden vollumfänglich. Unsere Gesundheitsversorgung und die Solidarität mit den besonders gefährdeten Menschen haben klar Priorität. Jede und jeder ist nun ganz persönlich dazu aufgerufen, seinen Teil dazu beizutragen. In dieser Situation ist es zentral, dass wir auf die Empfehlungen der Experten aus der Wissenschaft und von Seiten der Behörden hören.

Der Bundesrat musste zur Bekämpfung der Corona-Krise radikale Massnahmen beschliessen. Diese sind zwingend um die Gesundheit unserer Bevölkerung zu schützen und unsere Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Diese notwendigen Massnahmen können aber für viele Unternehmen und Selbständigerwerbende existenzbedrohend werden, kommen sie doch einem temporären Berufs- und Tätigkeitsverbot gleich. Die Grünliberalen fordern deshalb umgehend weitreichende Massnahmen zur Unterstützung der Unternehmen.

 

Die vom Bundesrat beschlossene Ausweitung der Kurzarbeit ist richtig, sie hilft aber längst nicht allen Betroffenen. Wir schlagen deshalb drei weitere Sofortmassnahmen vor, damit die betroffenen Unternehmen (insbesondere KMU) und Selbstständigerwerbende die Zeit bis zur Normalisierung der Lage überstehen können. Der Bundesrat soll auf Verordnungsebene konkret folgende Massnahmen beschliessen:

 

1. Unternehmen und Selbständigerwerbende müssen Löhne und Fixkosten wie Mieten weiterhin bezahlen können. Die Geschäftsbanken sollen deshalb für betroffene Unternehmen die nötigen Kredite zur Verfügung stellen und der Bund soll dafür bürgen. Der Teil der Kredite, welcher unmittelbar zur Deckung der Ertragsausfälle durch die vom Bund verfügten Massnahmen verwendet wird, soll später vom Bund übernommen werden. Damit wird das durch den Staat verfügte Berufs- und Tätigkeitsverbot fair ausgeglichen und die Unternehmen bleiben nicht auf Schuldenbergen sitzen. Diese Massnahme kann umgehend und ohne vorherig vertiefte und bürokratische Abklärungen umgesetzt werden.

 

2. Heute sind viele Arbeitgeber/-innen wie auch Personen in geschäftsführenden Positionen von Leistungen der Arbeitslosenversicherung ausgeschlossen, obwohl sie jeden Monat ordentlich ALV-Beiträge zahlen. Das muss mindestens für die Zeit der Corona-Krise korrigiert werden. Jede Person, welche ALV-Beiträge bezahlt, soll im Bedarfsfall auch Leistungen der Versicherung beziehen können. So können auch Arbeitgeber/-innen und Geschäftsführer/-innen rasch und unbürokratisch von der Kurzarbeitsentschädigung profitieren.

 

3. Viele KMU und Selbständigerwerbende geraten in den kommenden Wochen in Liquiditätsengpässe. Bund, Kantone und Gemeinden sollen die Fristen für Steuern auf Antrag unbürokratisch um mindestens ein Jahr verlängern – ohne dass dafür Strafzinsen oder Mahngebühren anfallen. Durch den Aufschub von Mehrwertsteuer und Unternehmenssteuern sowie der Steuern für natürliche Personen auf allen Staatsebenen wird die Liquidität für Unternehmen und Selbständigerwerbenden deutlich verbessert.