Versiegelung von Flächen

Versiegelung von Flächen

Der Versiegelung entgegenwirken mit geeigneten Massnahmen in Baureglementen und Überbauungsordnungen.

Begehren

Die vergangenen Starkregen-Wochen in weiten Teilen der Schweiz, verbunden mit dem sich verändernden Klima, bei welchem Wetterextreme (Dürren und Starkregen) dazugehören, haben die Relevanz von einsiegelten Flächen aufgezeigt. Etwa 60% der der Siedlungs- und Verkehrsflächen sind in der Schweiz versiegelt (bebaut, betoniert, asphaltiert oder anderweitig befestigt). Entsiegelte oder teilentsiegelte Flächen speichern mehr Wasser und sorgen für Abkühlung, besser gefüllte Grundwasserspeicher und eine höhere CO2-Aufnahme. Ausserdem entlastet es die Abwasserkanalisation und vermindert so Überflutungsgefahr in den Flüssen. Der Gemeinderat wird mittels des Postulats gebeten:

– Zu überprüfen, welche Vorgaben in künftigen Überbauungsordnungen und im Baureglement gemacht werden können, dass bei Bauvorhaben der Entsiegelung genügend Beachtung geschenkt wird. Dies vor allem auch im Bereich der Schulhäuser und neu entstehenden Quartieren. Eine Versiegelung soll künftig in Kreditanträgen be- gründet werden, weshalb keine alternative Form entsiegelter Fläche erstellt werden kann.

– Parkplätze zu überprüfen: Welche Parkplätze können bei künftigen Arbeiten an der Fläche zugleich entsiegelt und mit einem wirtschaftlich sinnvollen Aufwand überarbeitet werden, damit die Fläche mehr Wasser aufnehmen kann und weniger Hitze abgibt (bspw. Durch Schotterrasen, Rasengittersteine, Natursteinpflaster).

– Eine Zusammenarbeit mit der Mobiliar zu beurteilen und allenfalls mögliche gemeinsame Projekte anzugehen (Schwammstadt-Projekte)

– Die Bevölkerung noch mehr zu sensibilisieren (Informationsmaterial, Aktionstag, Beispiele), damit privat versiegelte Flächen entriegelt (Gärten, Vorplatz) werden.

    

Begründung:

Steffisburg hat bereits eine Biodiversitätsstrategie, die die Wichtigkeit der Entsiegelung erkannt hat. Mit der Entsiegelung kann möglicherweise Geld eingespart werden, wenn diverse Kanalisationsarbeiten (Vergrösserungen vom Ab- fluss) nicht durchgeführt werden müssen. Viele Flächen können ohne Einbussen an Funktionalität und Wirtschaftlichkeit entsiegelt werden.

 

Erstunterzeichner

Yanick Ottmann