Montag, 20. März 2023

Vernehmlassung Waldgesetz

Die Grünliberalen stehen dem Konstrukt der privatrechtlichen Aktiengesellschaft in Staatseigentum kritisch gegenüber. Eine Überführung in eine Aktiengesellschaft geht immer mit einem erheblichen und endgültigen Steuerungs- und Kontrollverlust der Politik einher. Dies aufgrund der aktienrechtlichen Schranken, welche die Eigentümerschaft stärker einschränkt als die gesetzlichen Schranken des Parlaments. Gerade in Bereichen, in welchen auch private Akteure tätig sind, besteht zudem die Gefahr, dass der Kanton in der Gestalt einer privatrechtlichen AG durch die grössere unternehmerische Freiheit zum übermächtigen Konkurrenten für Private wird. Staatliche Aufgaben sollen insbesondere aus diesen zwei Gründen dem Grundsatz nach auch in staatlichen Strukturen erfüllt werden. Wenn Private Leistungen besser erbringen können, könnte eine echte Privatisierung oder Rückzug der kantonalen Tätigkeiten angezeigt sein. Vorliegend wird insgesamt überzeugend dargelegt, wie ein Zusammenspiel diverser Faktoren zur Schlussfolgerung führt, dass eine Ausgliederung des Staatsforstbetrieb sinnvoll ist. Die Grünliberalen unterstützen die Pläne des Regierungsrates unter bestimmten Voraussetzungen deshalb trotz der grundsätzlich kritischen Haltung.