Mittwoch, 22. Februar 2023

Teilrevision Kantonsverfassung

Die vergangene Krisensituation hat gezeigt, dass unser Staatswesen grundsätzlich funktioniert hat und dass in der Krise rasches Handeln zentral ist. Dies spricht grundsätzlich dafür, dass in einer solchen Situation die Exekutiven gefordert sind. Aber gerade die lange Dauer der erlebten Krise hat gezeigt, dass insbesondere in der Absprache zwischen den politischen Ebenen trotzdem punktuelle Verbesserungen nötig sind. Zwar ist die GLP klar der Meinung, dass die Exekutiven in der Schweiz die ausserordentliche Lage in den vergangenen Jahren insgesamt gut gemeistert hat und dass die «checks and balances» funktionierten und keine (Not-) Befugnisse missbraucht wurden. Der Vergleich mit dem Bund und anderen Kantonen hat aber auch gezeigt, dass der Kanton Bern in einigen Belangen rechtlich noch zu wenig klar aufgestellt ist und dass die Rechtslage so aufgestellt werden muss, dass auch bei einem (Teil-) Ausfall der Exekutive auf Krisensituationen reagiert werden kann.