Montag, 9. September 2019

Investieren ohne Verfassungsbruch ist möglich, lieber Regierungsrat!

«Die Grünliberalen stehen zu den geplanten Investitionen in den Bildungs- und Gesundheitsstandort Bern. Diese müssen aber verfassungskonform erfolgen», so Grossrat Michael Köpfli. Ein aktuelles Rechtsgutachten stellt die Verfassungsmässigkeit des regierungsrätlichen Investitionsfonds klar in Frage. Folgerichtig ist der Grosse Rat heute nicht darauf eingetreten. Ein rechtskonformer Plan B liegt auf dem Tisch: Durch eine Flexibilisierung der Schuldenbremse nach dem Vorbild des Bundes kann der Kanton die wichtigen Investitionen in den Bildungs- und Gesundheitsstandort Bern auch ohne Fonds tätigen. Eine parlamentarische Initiative von Michael Köpfli zeigt den konkreten Weg dahin. (1)

Dem Kanton Bern droht in einigen Jahren ein Investitionsstau. Für die Grünliberalen steht ausser Frage, dass dies verhindert werden muss. Insbesondere die wichtigen Investitionen in den Bildungs- und Gesundheitsstandort Bern stehen ausser Frage. Die Grünliberalen haben sich, wenn auch zähneknirschend, zuerst offen gezeigt für eine Fonds-Lösung. Nachdem nun aber ein aktuelles Rechtsgutachten die Verfassungsmässigkeit klar in Frage stellt, muss eine andere Lösung gefunden werden.

 

Sauberes Vorgehen statt jahrelanger Rechtsstreit

Statt sich aufgrund absehbarer Beschwerden auf einen jahrelangen Rechtsstreit und die damit verbundene grosse Unsicherheit einzustellen, muss eine Alternative her. Da der geplante Fonds gemäss Gutachten in Konflikt zur Schuldenbremse für die Investitionsrechnung steht, ist es naheliegend, die Schuldenbremse direkt anzupassen. Mit einer parlamentarischen Initiative will Grossrat Michael Köpfli erreichen, dass bei der Investitionsrechnung positive Finanzierungssaldi der Vorjahre angerechnet werden können. Damit wird ein Fonds obsolet.

 

Ziel der Schuldenbremse bleibt gewahrt

Mit dieser Flexibilisierung der Schuldenbremse wir eine Neuverschuldung weiterhin verhindert. Die Schuldenbremse erhält betreffend Investitionen aber mehr Flexibilität. Das macht gerade bei Mehrjahres- und Generationenprojekten Sinn. Bei der laufenden Rechnung bleibt die Schuldenbremse hingegen unverändert: Negative Budgets bleiben unzulässig.

 

Der Zeitplan ist sportlich. Wenn der Regierungsrat aber seine dogmatische „Fonds oder nichts“-Haltung ablegt und dem Plan B oberste Priorität einräumt, ist eine rechtzeitige Verfassungsrevision möglich.