Besonders Augenmerk muss bei den laufenden Antworten an den zwei Verordnungen auf der gegenseitige Harmonisierung gelten, damit es keine sprachlichen und terminlichen Abweichungen gibt, die die tägliche Arbeit der Sozialdienst erschweren würden.
Die Grünliberalen haben die Änderung der Sozialhilfeverordnung von Anfang an unterstützt. Durch die vorgeschlagenen Änderungen erhoffen sich die Grünliberalen mannigfaltige Verbesserungen in den Prozessen sowohl auf kommunaler wie auch kantonaler Ebene. Durch die Vereinfachung des Abgeltungssystems basierend auf Fallpauschalen, welche den Gemeinden mehr Spielraum bei der Personalrekrutierung ermöglicht, erhoffen sich die Grünliberalen eine Stärkung der Gemeindeautonomie und einen effizienteren Mitteleinsatz. Den Grünliberalen scheint dabei wichtig zu betonen, dass mit der Änderung die Mittel insgesamt nicht gekürzt werden, sondern dass die Änderung kostenneutral erfolgt.
Durch die Kopplung der Kosten an die Fälle und nicht an die Stellen wird eine differenziertere Kostenberechnung ermöglicht. Dies ermöglicht wiederum eine gerechtere Verteilung der Mittel, was die Grünliberalen sehr begrüssen. Die grünliberale Grossrätin Barbara Mühlheim meint dazu: «Mit den Änderungen werden nun die tatsächlichen Kosten genauer abgebildet und verrechnet, was Fehlanreize insbesondere beim Personaleinsatz beheben wird.»
Es scheint den Grünliberalen jedoch, dass der vorliegende Entwurf der SHV besser auf die gleichzeitig laufende Konsultation ZAV abgestimmt werden sollte. Der grünliberale Gemeinderat von Köniz und Grossrat Thomas Brönnimann sagt klar: «Unterschiedliche Fristen, Verfahren und Terminologien würden zu Unklarheiten und Vollzugsproblemen führen. Allfällige Effizienzgewinne wären so schnell wieder dahin.»