Den Grünliberalen ist es zudem ein besonderes Anliegen, dass auch Arbeitnehmende mit geringen Einkommen (Working Poor) von Kürzungen bei der Sozialhilfe ausgenommen werden. Alles andere würde den angestrebten Anreizen zur Integration in den Arbeitsmarkt widersprechen.
Die Grünliberalen setzen grosse Hoffnungen in Anreizsysteme zur Verhinderung von Sozialhilfekarrieren. Die reduzierte Leistungshöhe in den ersten Monaten nach dem Einstieg in die Sozialhilfe setzt klare Anreize zur raschen (Re-)Integration in den Arbeitsmarkt. Die glp-Grossrätin Barbara Mühlheim meint dazu: «Es ist bekannt, dass in den ersten Monaten nach Eintritt in die Sozialhilfe die Reintegrationschancen am höchsten sind. Diesem Umstand muss Rechnung getragen werden. Die vorgeschlagene Reduktion ist deshalb ein mögliches Mittel, die Motivation zur Arbeitsaufnahme hochzuhalten.»
Die glp wird sich aber dafür einsetzen, dass auch weitere alternative Anreizsysteme geprüft werden. Der grünliberale Grossrat Thomas Brönnimann sagt: «Der Kompromiss zeigt einen möglichen Ansatz für ein Anreizsystem. Dies begrüssen wir sehr. Wie diese Anreize dann im Detail ausgestaltet werden, muss in der Konsultationsphase und in der Diskussion im Grossen Rat angeschaut werden.»
Für die Grünliberalen ist es eine Selbstverständlichkeit und wird entsprechend begrüsst, dass mit den Ausschlussgruppen klar definierte Ausnahmen für Personengruppen geschaffen werden, deren Integrationspotenzial in den Arbeitsmarkt eingeschränkt ist. Ein besonderes Augenmerk muss dabei auch erwerbstätigen Personen mit geringen Einkommen gelten, die auf keinen Fall zusätzlich bestraft werden dürfen. «Es ist klar, dass gewisse Personengruppen – z.B. Alleinerziehende mit Kleinkindern oder Personen ab 55 Jahren – speziell behandelt werden müssen, da ihre Chancen eine Arbeit zu finden reduziert sind. Mit den vorgeschlagenen Ausnahmen werden diese Gruppen klar definiert, was für die Arbeit der Sozialdienste sehr wichtig ist», sagt Barbara Mühlheim.
Die Grünliberalen erkennen auch grossen Anpassungsbedarf bei den vorläufig aufgenommen Personen, die bereits mehr als sieben Jahre in der Schweiz leben (sogenannte VA7+). Vorläufig Aufgenommene werden in den ersten sieben Jahren von der Asylsozialhilfe des Bundes unterstützt. Die Grünliberalen begrüssen grundsätzlich den Vorschlag, in den ersten Jahren danach auch bei den Gemeindesozialdiensten reduzierte Unterstützungsleistungen auszuzahlen, um die Integrationsanreize hoch zu halten. Dies ist in anderen Kantonen längst eine Selbstverständlichkeit.