Freitag, 7. April 2017

Landeskirchengesetz: Grünliberale weiter gegen A-fonds-perdu-Beiträge und für echte Leistungsverträge

Das neue Landeskirchengesetz des Regierungsrates überzeugt auch nach erfolgter Vernehmlassung nicht. Für die Grünliberalen bleibt eine Entflechtung von Kirche und Staat das Ziel. Davon ist man weit entfernt.

Unter dem Strich unterstützt der Kanton in seinem 2-Säulenmodell die Kirchen weiter im selben Umfang wie bisher: Einerseits über A-fonds-perdu-Beiträge in der ersten Säule, andererseits über sogenannte Leistungsverträge in der zweiten Säule. Die Forderung der Grünliberalen, Leistungsverträge wie sonst üblich auszuschreiben, wird nicht umgesetzt. Der Regierungsrat will damit eine Monopolstellung der Kirchen bei gemeinwirtschaftlichen Leistungen zementieren. Vielfalt und Konkurrenz sind offenbar nicht erwünscht.

Dass über die erste Säule weiterhin mehr als die Hälfte der bisherigen Lohnkosten als A-fonds-perdu-Beitrag an die Landeskirchen fliessen, können die Grünliberalen nicht nachvollziehen. „Religiöse Angebote wie Gottesdienste, die primär von den Angehörigen der Kirchen genutzt werden, sollen entsprechend auch durch diese bezahlt werden. Nicht über allgemeine Steuermittel des Kantons“, stellt Fraktionspräsidentin Franziska Schöni-Affolter klar. Dass der Regierungsrat dies mit einem Dekret aus dem Jahr 1804 begründet – als die Schweiz in ihrer heutigen Form noch gar nicht existierte – überzeugt die Grünliberalen nicht. Es kann nicht sein, dass sich der Kanton Bern ewig auf dieses Dekret abstützt. Die erste Säule des Finanzierungssystems ist zu streichen, da sonst mit dem weitere Schwund von Kirchenangehörigen immer mehr Geld nur noch in Beton und Stein – sprich Kirchen – investiert wird. Die Grünliberalen verlangen, dass hier endlich eine politische Lösung gesucht wird. Das schlägt übrigens auch eine Studie der Universität Bern vor, die im Auftrag des Regierungsrates erstellt wurde (Müller/Sutter 2012).

Grünliberale verlangen echte Leistungsverträge

Bei der zweiten Säule sollen die Leistungen im gesamtgesellschaftlichen Interesse nach der Vernehmlassung nun immerhin klarer definiert werden. So sollen beispielsweise Kinder- und Jugendarbeit, Angebote für Seniorinnen, Senioren und Betagte oder Angebote für sozial Schwache und Armutsbetroffene unterstützt werden. Das ist auch im Sinn der Grünliberalen. Unverständlich ist aber, warum diese nicht öffentlich ausgeschrieben werden sollen, damit sich auch andere Organisationen dafür bewerben können. Der Regierungsrat will damit eine Monopolstellung der Kirchen bei gemeinwirtschaftlichen Leistungen zementieren. Vielfalt und Konkurrenz sind offenbar nicht erwünscht.