Montag, 4. September 2023

Die GLP setzt sich für den Schutz der Bürger:innen ein

Die GLP fordert beim Polizeigesetz mehrere Anpassungen: Es braucht keine vom Kanton verordneten Überwachungskameras in den Gemeinden gegen deren Willen , die Aufbewahrungsdauer der Daten aus der automatischen Fahrzeugfahndung (AFV) soll vorerst auf 15 Tage beschränkt werden und Bodycams sollen beim Einsatz von Zwangsmassnahmen grundsätzlich eingeschaltet werden.

In der Herbstsession kommt die Änderung des Polizeigesetzes in den Grossen Rat. Grossrätin Marianne Schild meint dazu: «Die Grünliberalen erachten die Sicherheit und den Schutz der Bürger:innen als wichtige Aufgabe des Kantons. Allerdings darf dieser Schutz nicht zu einem unnötigen und unverhältnismässigen Eingriff in die Gemeindeautonomie ausarten.» Aus diesen Gründen lehnt die GLP – wie sie schon die auftraggebende Motion abgelehnt hat – den Einsatz der Überwachungskameras in den Gemeinden gegen deren Willen und auf deren Kosten ab.

Die automatische Fahrzeugfahndung kommt einem starken Ausbau der polizeilichen Kompetenzen gleich. Dieser ist nötig, um Verbrechen effektiver zu bekämpfen. Dasselbe gilt für den Datenaustausch zwischen den Kantonen, welcher die GLP befürwortet. In einem Fraktionsantrag werden die Grünliberalen jedoch fordern, dass die Aufbewahrungsdauer der Daten aus der automatischen Fahrzeugfahndung ohne Treffer vorerst auf 15 Tage beschränkt wird. Dies ist – auch aus Datenschutzgründen – eine vertretbare Zeitdauer.

Beweissichernde Kameras («Bodycams») haben aus Sicht der Grünliberalen eine doppelte Funktion: Einerseits sichern sie Beweise und entlasten Beamt:innen, anderseits nutzen sie auch den Bürger:innen. Das grosse Potential der Bodycams liegt in der nachträglichen objektiven Analysemöglichkeit. Aus diesem Grund fordert ein Antrag der GLP-Fraktion, dass die Kameras nicht nur nach Ermessen der Beamt:innen eingeschaltet werden, sondern bei jeder Zwangssituation, sowie auf Wunsch der den Beamt:innen gegenüberstehenden Bürger:innen eingeschaltet werden müssen.

Schliesslich beharrt die GLP auf ihrer in einem Vorstoss eingebrachten Forderung, dass die besten und geeignetsten Personen zum Polizeidienst zugelassen werden sollen. Entsprechend sollen auch Personen mit einem Ausweis C die Polizeischule absolvieren können.

Für Rückfragen:

Marianne Schild, 079 295 82 17