Im Kanton Bern gehört die Begrenzung des Fahrkostenabzuges zum grossen ASP-Sparprogramm, um die mittel- und langfristigen finanzpolitischen Herausforderungen zu meistern. Aber für die glp werden damit auch sehr wichtige ökologische Zielsetzungen erreicht, indem damit eine zunehmende Verlagerung des privaten zum öffentlichen Verkehr erfolgt. Dies führt seinerseits zu einer klaren Verkehrsentlastung. Wir fordern aber bei den Anpassungen der Bestimmungen zur Öffentlichkeit des Steuerregisters eine klare Regelung und Transparenz nicht nur im oberen sondern auch im Bereich der steuerbefreiten Organisationen.
Obere Begrenzung des Fahrkostenabzuges auf kantonaler Ebene
In den Augen der Grünliberalen ist die Begrenzung des Fahrkostenabzuges der richtige Ansatz zum Erreichen wichtiger finanzpolitischer aber auch ökologischer Ziele. Sie wird durch eine zunehmende Verlagerung des privaten zum öffentlichen Verkehr und der damit verbundenen Stärkung des Verursacherprinzips im Bereich des motorisierten Individualverkehrs (MIV) zu einer zunehmenden Verkehrsentlastung führen. Heute ist nämlich gerade im MIV das Verursacherprinzip in vielfacher Hinsicht zu schwach ausgeprägt. Die mittels Planungserklärung avisierte Verwässerungsstrategie von rechtsbürgerlichen Kreisen bezüglich einer oberen Begrenzung des Fahrkostenabzuges lehnen wir klar ab.
Inkonsequente Anpassung der Bestimmungen zur Öffentlichkeit des Steuerregisters
Die Grünliberalen begrüssen grundsätzlich eine gewisse Transparenz bei der Bestimmungen zur Öffentlichkeit des Steuerregisters. Es soll klar und zeitgemäss geregelt sein, was mit der Anpassung der Bestimmungen teilweise erreicht wird. Was die Grünliberalen aber stört, ist die Tatsache, dass eine eventuelle Steuerbefreiung nicht auch Teil eines öffentlichen Steuerregisters ist. Für einen solchen steuerbefreiten Steuerstatus ist offensichtlich keine Öffentlichkeit im Gesetz vorgesehen. Dies wiederum hat zur Folge, dass mit Verweis auf das Steuergeheimnis keine entsprechende Liste zugänglich ist. Zwar können steuerbefreite Organisationen auf ihre Steuerbefreiung freiwillig aufmerksam machen, jedoch sind sie nicht verpflichtet. Es braucht aber gerade auch im Bereich der Steuerbefreiung von Organisationen eine klare Handhabung bzw. Transparenz und keine Geheimniskrämerei.