Mittwoch, 16. Dezember 2020

Grünliberale fordern striktere Linie bei Gehaltsfortzahlung für Regierungsmitglieder

Die Grünliberalen begrüssen im Grundsatz die Revision des Gesetzes über die finanziellen Leistungen an die Mitglieder des Regierungsrates (FLRG) und namentlich dessen Ausrichtung auf eine vorübergehende finanzielle Absicherung ehemaliger Regierungsmitglieder zum Zweck der beruflichen Neuorientierung. Dies war auch die Stossrichtung der Motion von Grossrat Martin Egger (glp), die die Gesetzesrevision initiierte. Handlungsbedarf sehen die Grünliberalen aber noch in Bezug auf Höhe und Dauer der Gehaltsfortzahlung und auf die Übergangsbestimmungen für amtierende Regierungsmitglieder.

Mit der Motion «Beschränkung der Ruhestandsrenten des Regierungsrats» [1] brachte glp-Grossrat Martin Egger die grundsätzlich gerechtfertigte, in ihrem Ausmass zuweilen aber völlig überdimensionierte Unterstützung für scheidende Regierungsmitglieder aufs kantonalpolitische Parkett. Dank Unterstützung der EVP, der SVP sowie einzelner Ratsmitglieder aus anderen Fraktionen konnten die beiden entscheidenden Elemente des Vorstosses entgegen dem Wunsch der Regierung verbindlich beschlossen werden: die Begrenzung der Unterstützung auf maximal 65 Prozent des versicherten Verdiensts eines Regierungsmitglieds während maximal drei Jahren. Dieser Beschluss initiierte die vorliegende Revision des FLRG.

 

Der Entwurf für das revidierte FLRG enthält gute Neuerungen und übernimmt weitgehend auch jene Forderungen des erwähnten Vorstosses, die nur als Prüfauftrag überwiesen wurden. Dennoch sehen die Grünliberalen noch Anpassungsbedarf:

 

- Die Bezugsdauer der Gehaltsfortzahlung muss weiterhin vom Amtsalter abhängig sein. Es ist nicht einzusehen, wieso eine Person, schon nach einem Jahr im Regierungsrat Anspruch auf drei Jahre Gehaltsfortzahlung haben soll.

 

- Die Höhe der Gehaltsfortzahlung ist, wie in der Motion vom Grossen Rat beschlossen, auf 65 Prozent des versicherten Verdiensts zu begrenzen, nicht auf 65 Prozent des Gehalts. Diese grosszügige Aufrundung macht pro Jahr über 16'000 Franken aus.

 

- Die Neuregelung muss für alle Personen gelten, die in den Gesamterneuerungswahlen 2022 oder zu einem späteren Zeitpunkt in den Regierungsrat gewählt werden.

 

Die vollständige Vernehmlassungsantwort der Grünliberalen findest du unten.